Hi! Wir hatten die Tage eine Prüfung im Fach „Rechtsphilosophie“. Coole Sache, und es ging darum, im Fach Rechtsphilosophie die Todesstrafe „anzudenken“, d.h. eine Kurze Diskussion darüber zu führen.
Kennt ihr das Gefühl, wenn man Müll labert und kann einfach nicht aufhören?
Die Einträge der Anderen habe ich nicht dazugetan, die haben nämnlich normal diskutiert….
Professor Kessler:
Was ich mir vorstelle ist ganz einfach: Sie führen miteinander einen kurzen und prägnanten Dialog, Argumentenaustausch, den Sie mir einfach in die eMail hineinschreiben. Mein Vorschlag für das Thema ist Für und Wider der Todesstrafe, das Thema haben fast alle genommen/gew�nscht. Sie können auch über den sog Neoliberalismus diskutieren – wie Sie wollen. Wenn Ihnen das alles nicht gefällt, akzeptiere ich jedes andere Thema, wenn es sich diskutieren lässt. Also: Sie spielen die Rollen Bela, Ferdinand, Jens und schreiben einfach den Dialog auf. Mehr erwarte ich heute abend nicht von Ihnen.
Bela (advocatus diaboli): Ich finde, das ein Staat, der ein Militär (eine Hinrichtungs/T�tungsmaschine) besitzt auch die Todesstrafe verhängen kann. Der Unterschied zwischen Beiden ist nur im Aufwand, nicht im Moralischen vorhanden.
Bela (advocatus diaboli): Aber wie soll sich der Staat als Sozialer Organismus vor den in grundlegenden Prämissen abweichenden Elementen schützen? Gefängnisse sind nicht ausbruchssicher, die Psyichatrie und Psychologie sind keine absoluten Wissenschaften – die Schutzfunktion des Staates als Gemeinschaft von Bürgern zu den Bürgern gegenüber extremen Elementen der Bürgerschaft ist nicht absolut, wenn die endgültige Entfernung ebenjener extremen Elemente nicht durchführbar ist.
Ferdi und Jens sagen was…….
P.S Bela: Ich bin kein Freund der Todesstrafe, aber eine Diskussion braucht zwei Seiten und aus dieser Notwendigkeit spiele ich den „Advocatus diaboli“ und befürworte jetzt einfach mal.
Professor Kessler:
Ja, die Gegenargumente enthalten, soweit ich sehe, was man vorbringen kann in der Kürze der Zeit. Der Advocat des Teufels argumentiert mit ‚Notwehr‘ – das interpretiere ich jetzt so, wenn es auch so vielleicht nicht gemeint war. Ja, ich denke, das Argument wird auch tats�chlich vorgetragen. Eine nicht vernachl�ssigenswerte Anzahl Damen in den Pr�fungen haben offenen Herzens mit notwendiger ‚Gerechtigkeit‘ f�r das/die Opfer argumentiert – also scheinbar gef�hlsm�ssig. Auch der Neue �sterreicher argumentiert mit Gerechtigkeit. Falls Sie sich gegen den Italiener entscheiden k�nnten Sie noch dar�ber nachdenken, wie man den diabolischen Advokaten logisch (einfach nur logisch – nicht: moralisch) bei einem Widerspruch ertappen kann, den er nicht auf sich sitzen lassen d�rfte. Eigentlich ist das aber schon in der Frage, wer richtet dann die Richter angesprochen. Es ginge nur um eine Pr�zisierung des Widerspruchs, die ich aber nicht mehr verlange, da ich von Wein nichts verstehe. OK. Ich w�nsche Ihnen noch einen vergn�glichen Abend. Ich denke die Note ist eine 1, f�rbt einige Mitarbeit des Advokaten im Seminar mit ab!
Der Anwalt des Teufels: Das Richten des Richters liegt aber in den Biologischen Tats�chlichkeiten des Organismuses „Gesellschaft“ und eventuell im Mensch selbst begr�ndet – die F�higkeit zum B�sen wird ja �fters als gegeben erachtet – und somit findet sich immer ein Henker, der die „Moralische Flexibilit�t“ aufbringt, das Unmenschliche menschenm�glich zu machen – und somit seine Unterbewu�ten Triebe auf diese Art auszuleben – und in dieser Folge nicht selbst zum Gegenstand seiner Aufgabe als Henker zu werden.Und da die Argumentation der Advocatus Angilii schon am zweiten Glas scheitert, ist die Todesstrafe und deren f�r und wieder in den H�nden des Teufels, der, wenn er an g�ttlicher Stelle keine Wahl h�tte, als g�ttliche Z�ge anzunehmen. Das Sein bestimmt das Bewu�tsein.
Die Fehlbarkeit des Menschen, deren Tats�chlichkeit nie angezweifelt wurde (Und nicht grundlos), ist das endg�ltige Argument gegen die Todesstrafe,. da die „Objektivit�t“ niemals eine rein Objektive, sondern sogar in den Besten F�llen eine subjektivit�tsbelastete ist, ist schon grunds�tzlich ein Urteil des Menschen �ber den Menschen niemals m�glich – und darin ist der Grund des Bestehen des Gesetzes, n�mlich der Schutz des Menschen vor der Subjektivit�t des Menschen ein Grund f�r das Bestehen der gesamten Jurisdiktion ist. Viva La France!
Manchmal k�nnte ich mich selber abwatschen – bei der Menge an Mist, die ich da von mir gebe, sollte ich eigentlich in die Politik gehen….